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Gastronomiebetriebe sind derzeit leider geschlossen
Abholung von Speisen ist im Zeitraum zwischen 06:00 und 19:00 Uhr möglich (es dürfen keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden!)
Lieferservices bleiben ohne zeitliche Einschränkung erlaubt
Vom Betretungsverbot ausgenommen sind Betriebsrestaurants und Kantinen für Betriebsangehörige sowie Gastronomiebetriebe in Kranken- und Kuranstalten, Altenpflege und Behindertenheimen, Schulen und Kindergärten